Die Gesetze zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen (FüPoG I / FüPoG II) verpflichten Gesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen festzulegen. Zusätzlich sind vom Unternehmen Fristen zur Erreichung der festgelegten Zielgrößen zu bestimmen.
Die gesetzlichen Regelungen sollen Frauen vor Benachteiligungen am Arbeitsmarkt schützen sowie die Schaffung fairer Einkommensperspektiven und die Beschäftigung von mehr Frauen in Führungspositionen fördern. Ziel des FüPoG II ist es, den Anteil von Frauen in Führungspositionen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor weiter zu erhöhen, um damit die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern zu erreichen.
Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften toleriert die AWO Servicepartner gGmbH keine Diskriminierung oder Benachteiligung, gleich aus welchem Grund. Die Beachtung der Gleichbehandlungsgrundsätze wird von der Geschäftsführung konsequent eingefordert und ist Teil der Unternehmenskultur. Darüber hinaus wurden in der AWO Servicepartner gGmbH zahlreiche Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern mit der Zielsetzung ergriffen, um die Chancengleichheit aller Mitarbeitenden unabhängig von deren Geschlecht konsequent zu fördern sowie dauerhaft gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen. Diese wurden zuletzt im Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gemäß § 21 Abs. 1 EntgTranspG für den Berichtszeitraum 2017-2019 als Anlage zum Lagebericht der AWO Servicepartner gGmbH zum 31.12.2020 erstellt und veröffentlicht.
Die Besetzung aller Positionen erfolgt bei der AWO Servicepartner gGmbH jeweils geschlechts- und zielgrößenunabhängig. Sie basiert auf den jeweils erforderlichen funktionsspezifischen Kenntnissen und Erfahrungen sowie der positionsbezogenen persönlichen Eignung. Die Beschäftigungsquote von Frauen in Führungspositionen, für die untenstehend Zielgrößen festgelegt wurden, beträgt seit 2014 durchgängig 50 %.
Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen der AWO Servicepartner gGmbH:
Die Zielgröße für die Geschäftsführung der Gesellschaft beträgt: 50,0 %.
Die Zielgröße wird seit 2014 erreicht.
Die Zielgröße für die 1. Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung der Gesellschaft beträgt: 28,5 %.
Die Zielgröße wird seit 2014 erreicht.
Die Zielgröße für die 2. Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung der Gesellschaft beträgt: 66,6 %.
Die Zielgröße wird seit 2014 erreicht.
Die Zielgröße für die Gesamtanzahl von Frauen in Führungspositionen beträgt: 5
Die Zielgröße wird seit 2014 durch Beschäftigung von 6 Frauen in Führungspositionen der oben genannten Führungsebenen erreicht.
Sollte die Zielgröße aufgrund betrieblicher oder personeller Veränderungen nicht mehr erreicht werden, wird die Frist zur erneuten Erreichung der jeweiligen Zielgröße für alle Führungsebenen auf den 30.06.2027 festgelegt.
Stand: 23.05.2023