Die AWO Servicepartner gGmbH nimmt Compliance-Verstöße ernst und bearbeitet diese professionell.
Mit dem Hinweisgebersystem kann sich jede*r Mitarbeiter*in und jede*r Kund*in bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß auf vertrauliche Weise an eine geeignete Stelle wenden. Eine anonyme Meldung ist möglich. Jeder Hinweis wird dokumentiert und geprüft.
Detaillierte Informationen über das Verfahren haben wir hier zusammengefasst:
Im Rahmen des Hinweisgebersystems arbeitet unsere Muttergesellschaft AWO AJS gGmbH mit der renommierten Berliner Kanzlei Fachanwälte für Strafrecht Potsdamer Platz zusammen, die sich auf Compliance für Unternehmen spezialisiert hat. Das Team der Kanzlei steht neben den Mitarbeiter*innen und Kund*innen der AWO AJS gGmbH auch denen der AWO Servicepartner gGmbH als externe Vertrauensanwält*innen zur Seite. Hier gibt es dazu weitere Informationen.
(Bitte wählen Sie AWO AJS Thüringen aus und vermerken Sie bei Kontaktaufnahme mit der Kanzlei, dass der Hinweis die AWO Servicepartner gGmbH betrifft.)
Die Datenschutzinformationen zum Hinweisgebersystem finden Sie hier.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, die Achtung von Menschenrechten und Umweltaspekten im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten zu überprüfen, zu fördern und durchzusetzen. Erfasst werden hierbei alle Unternehmen, die mindestens 3.000 Arbeitnehmer*innen beschäftigen. Als Arbeitgeberin von etwa 5.000 Mitarbeiter*innen sind die AWO AJS gGmbH und ihre Tochtergesellschaft AWO Servicepartner gGmbH verpflichtet, die Durchführung des Gesetzes zu gewährleisten.
Zum Schutz der relevanten Menschenrechte und Umweltbelange bestimmt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verschiedene Sorgfaltspflichten, denen die vom Anwendungsbereich erfassten Unternehmen nachkommen müssen. Dazu gehört unter anderem auch die Bereitstellung eines Beschwerdeverfahrens, auf das sowohl interne als auch externe Personen zugreifen und relevante Verstöße melden können.
Menschenrechtlich relevante Schutzgüter sind beispielsweise das Verbot der Kinderarbeit, die Missachtung von Arbeitsschutzmaßnahmen und die Ungleichbehandlung etwa aufgrund nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatuts, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politische Meinung, Religion und Weltanschauung. Eine abschließende Aufzählung aller Schutzgüter findet sich hier: § 2 LkSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) und Anlage LkSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).